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Bürgerrechte » Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
19Mai

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 25. März auf eine Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages geeignet. Dieser wird z.Zt. teilweise heftig diskutiert.KritikerInnen befürchten, dass die neuen Regelungen dazu führen, dass alle Anbieter von Web-Inhalten dazu verpflichtet werden, Alterskennzeichnungen an ihren Angeboten vorzunehmen, um diese filtern zu können. Unklar ist, was dies für die User Generated Content (Blogs, Microblogging etc.) bedeutet. Befürchtet wird die Schaffung einer Zensur-Infrastruktur, die (wenn vielleicht auch unbeabsichtigt) einschränkende Auswirkungen auf die Kommunikations- und Informationsfreiheit im Internet haben könnten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat daher einen Antrag gestellt, mit dem gewährleistet werden soll, dass der Landtag ausreichend über die zu erwartenden Folgen des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) informiert wird, bevor er über dessen Ratifikation entscheidet. Die Staatsregierung soll darauf hinwirken, dass die Schaffung einer Zensur-Infrastruktur durch den JMStV vermieden wird. Außerdem soll in Zukunft geprüft werden, welche Auswirkungen der JMStV tatsächlich gehabt haben wird.

In dem Antrag wird aber auch ein weiterer Schwerpunkt gesetzt: Indem man im letzten Punkt einen Bericht über Maßnahmen zur Steigerung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen einfordert, soll die Debatte darüber in Gang gesetzt werden, wie tatsächlich wirksamer Jugendschutz bei der Nutzung des Internets erreicht werden kann.

Die Aufgabe, einen Jugendmedienschutz zu gewährleisten, der den Eigenheiten des Internets gerecht wird, scheint mit dem JMStV noch lange nicht erledigt zu sein, denn dieser will Regelungen, die für Rundfunk und Fernsehen gelten, lediglich auf das Internet übertragen. Das funktioniert bei einem weltweit “empfangbaren” Medium, das keine Zeitzonen kennt, nicht. Der Landtag sollte keine Insellösung ratifizieren, die lediglich eine Scheinlösung wäre.

Auch die Linksfraktion hat einen Antrag zum Thema gestellt. Dieser beschränkt sich aber lediglich darauf, die Staatsregierung aufzufordern, den JMStV nicht zu unterzeichnen. Kann man machen, ist aber etwas wenig ambitioniert. Denn statt nur die fragliche Änderung des JMStV abzulehnen (was man als Fraktion übrigens immer noch bei der Abstimmung über die Ratifizierung machen kann), muss auch darüber nachgedacht werden, wie denn eine sinnvolle Weiterentwicklung des JMStV ausshen könnte. Es kann ja nicht darum gehen, dass er einfach unverändert bleibt.

Die beiden Anträge werden am 19. Mai im Sächsischen Landtag behandelt werden.

Info-Update: CDU und FDP haben die Anträge abgelehnt. Die SPD hat sich enthalten.

Verfasst am 19.05.2010 um 16:58 Uhr von Achim Wesjohann.
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